Immobilienkauf

Imre und Schaffer

Ein besonders wichtiger Umstand, der im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf zu berücksichtigen ist, ist der Grundbuchsauszug hinsichtlich der zu erwerbenden Immobilie. Das Grundbuch ist nämlich das maßgebliche öffentliche Register, in dem alle Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte und Belastungen eingetragen sind. Eigentümer einer Liegenschaft ist also derjenige, der im Grundbuch steht.

Wenn man sich vor Augen hält, dass Eigentümer nur der ist, der im Grundbuch steht, dann wird einem auch klar, dass der Kaufvertrag an sich, den die Parteien miteinander über die Übertragung einer Liegenschaft abschließen, nur ein Teilaspekt einer Eigentumsübertragung ist.

Um das Eigentum zu übertragen, brauchen Sie nämlich den Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch. Und da genau liegt das Risiko und das Problem bei Liegenschaftskäufen. Wenn Sie gegen Unterfertigung des Kaufvertrages das Geld auszahlen, dann kann es Ihnen passieren, dass jemand anderer zur selben Zeit oder eine Stunde später oder eine Stunde früher, beantragt im Grundbuch eingetragen zu werden und wenn er eingetragen ist, können Sie nichts mehr dagegen tun, auch wenn Sie einen Kaufvertrag in Händen halten.

In diesem Fall müssen sie um den von ihnen geleisteten Kaufpreis „kämpfen” und versuchen, diesen von einem offensichtlich unredlichen Verkäufer zurückzubekommen.

Um solche Situationen zu verhindern, gibt es die Möglichkeit einen Treuhänder zu bestellen, d.h. es gibt einen außenstehenden Dritten, der die Vertragsurkunde und den Kaufpreis in Händen hält und den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausbezahlt, wenn er sichergestellt hat, dass der Kaufvertrag im Grundbuch auch eingetragen wird und damit der Eigentumserwerb erfolgen kann.

Mein Rat daher:
Kaufen Sie nie eine Immobilie ohne Einschaltung eines Treuhänders und beauftragen Sie den Rechtsanwalt oder Notar Ihr Eigentum nicht nur im Grundbuch eintragen zu lassen, sondern auch als Treuhänder den Kaufpreis zu verwahren. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld auch die angekaufte Liegenschaft erhalten.

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