Autokauf

Imre und Schaffer

Beim Autokauf sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der Vertrag durch die Gegenseite auch wirklich ordentlich erfüllt wird, da dies nur dann der Fall ist, wenn das Fahrzeug übergeben und der Typenschein ausgehändigt wurde, wobei jedenfalls auch die Bezahlung des Kaufpreises bestätigt werden sollte.

Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, denken Sie daran, dass Sie das letzte Pickerlgutachten für die Anmeldung brauchen. Wenn Sie das Auto unterjährig kaufen, müssen Sie darauf achten, dass Ihnen die Allonge für die Autobahnvignette übergeben wird, da Sie diese nach den gesetzlichen Bestimmungen brauchen; die Vignette für sich gesehen ist nicht ausreichend.

Bei einem Kauf eines Neuwagens gilt die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist von 2 Jahren und ist darüber hinaus im Bereich des Autokaufes die Garantie grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit. Bei Gebrauchtfahrzeugen besteht für den Händler die Möglichkeit die Frist auf ein Jahr zu verkürzen und kann bei einem Kauf eines Gebrauchtwagens von einem „Privaten”, die Gewährleistung auch ausgeschlossen werden.

Sie sollten also beim Gebrauchtwagenkauf genau zwischen einem Ankauf von Privat und einem Ankauf vom Händler unterscheiden. Beim Händler haben Sie zumindest Anspruch auf eine einjährige Gewährleistung, beim Privaten kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden, was im Regelfall auch geschieht.

In beiden Fällen empfiehlt sich ein Ankaufstest und ein Vergleich des verlangten Preises mit Euro-Taxwerten. Die verkürzte oder überhaupt fehlende Gewährleistung sollte sich jedenfalls in einem günstigeren Preis niederschlagen.

Vielfach werden beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler Vertragsmuster verwendet, auf welchen genauestens dokumentiert werden sollte, was Ihnen über den Zustand des Fahrzeuges zugesagt wurde. Tritt dann wirklich ein Schaden auf, kann ein Sachverständiger prüfen, ob und inwieweit diese Zusagen mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen. Wenn Sie grundsätzlich zu der Auffassung gelangen, dass eine Gewährleistung besteht, kontaktieren Sie bei einem auftretenden Mangel den Händler und verlangen Sie die Mängelbehebung. Wenn das nicht möglich ist, weil Sie zum Beispiel sich nicht am Ort befinden, wo sich der Händler befindet und das Fahrzeug nicht transportfähig ist und Sie also die Reparatur anderwärtig vornehmen lassen müssen, dann tun Sie das nicht ohne entsprechende Beweise für den Mangel zu sichern.

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