Honorar

Unsere Honorare richten sich – wenn nicht anders vereinbart – nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den üblichen Honorarrichtlinien. Diese gelten für alle anwaltlichen Tätigkeiten, insbesondere aber für gerichtliche Verfahren und die Durchsetzung von Forderungen.

Im Zivilverfahren trägt jede Partei zunächst ihre eigenen Kosten für Gericht, Sachverständige und Zeugen. Die unterlegene Partei muss diese Kosten später der obsiegenden Partei erstatten. Bei teilweisem Obsiegen und teilweisem Unterliegen werden die Kosten entsprechend aufgeteilt. In Außerstreit-, Insolvenz- und Verwaltungsverfahren (außer vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) gibt es keinen Kostenersatz. Im Strafverfahren gelten abweichende Regelungen.

Für wirtschaftliche Angelegenheiten vereinbaren wir häufig Stundensatzhonorare, die auf dem tatsächlichen Aufwand basieren.

Zusätzlich zu den angegebenen Honoraren kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die erste rechtliche Beratung ist gemäß der Empfehlung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer kostenlos und dauert bis zu 10 Minuten. Sie dient dazu, eine erste Orientierung zu geben, ob eine rechtliche Vertretung sinnvoll ist. Weitere Auskünfte oder Anfragen, die über diese erste Beratung hinausgehen, werden nach vorherigem Hinweis auf mögliche Kosten berechnet.